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BH Gmunden - Ergebnisprotokoll Anlagensprechtag ​

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Projekt: Traunsee Escape - Escape Rooms bei Gmunden
Geplante Betreiberin: Renner Interaktiv GmbH
Standort: Hall 2, Gillesberger-Gewerbegebäude, Gschwandt
Termin: 19. August 2026, BH Gmunden
Amtliche Quelle: BH Gmunden - Vorbesprechung vom 19. August 2026
Aktenzahl: Ge20-3865
Behörde: Daniela Hüthmayr (Juristin) und Bmst. Platzer (GewT-ASV)
Status: Konsolidiertes Arbeitsprotokoll aus der amtlichen Niederschrift und den ausführlicheren Gesprächsnotizen; keine Genehmigung und kein fertiges Einreichprojekt.

0. Amtliche Quelle und noch zu klärende Abweichungen ​

Das amtliche Protokoll bezeichnet das Projekt als „Errichtung Escape Room in best. Halle“ am Standort Münzfeld 27, Gschwandt. Ein Projektant ist darin noch nicht eingetragen. Auch die Verfahrensart (Neu, Änderung, 359b, 81 oder 74) blieb unausgefüllt und muss vor der Einreichung mit Planer und BH geklärt werden.

Drei Punkte werden bis zur schriftlichen Klärung ausdrücklich als Abweichung geführt:

  • Als Konsenswerber*in ist im amtlichen Protokoll Herr Renner eingetragen. Die geplante Betreiberin in dieser Wissensbasis ist Renner Interaktiv GmbH. Antragsteller, Betreiber und alle Unterschriften müssen vor der formellen Einreichung konsistent festgelegt werden.
  • Das amtliche Protokoll beschreibt eine 325 m² Lagerhalle im Obergeschoss über einer bestehenden KFZ-Werkstätte. Das Inserat nennt 375 m²; der vorhandene Plan weist für Halle 2 355,25 m² aus. Mietgegenstand, Bestandsfläche und für das Verfahren maßgebliche Fläche müssen im Bestands- und Einreichplan übereinstimmen.
  • Die Gesprächsnotizen halten fest, dass das Formular für die Betriebsbeschreibung ausgehändigt wurde. Im amtlichen Protokoll ist das entsprechende Kontrollkästchen nicht angekreuzt. Vor Bearbeitung wird geprüft, ob die aktuelle BH-Fassung tatsächlich vorliegt.

1. Verbindlicher Projektumfang für die weitere Planung ​

  • Die gesamte Halle wird sofort für den Endausbau mit fünf Escape Rooms und einem Kinderraum geplant und baulich ausgebaut.
  • Zur Betriebseröffnung werden nur zwei Escape Rooms vollständig mit Spieltechnik, Kulissen und betriebsfertiger Ausstattung fertiggestellt.
  • Die übrigen drei Escape-Room-Bereiche sind Teil des Gesamtplans, werden zur Eröffnung aber noch nicht betrieben.
  • Das Ansuchen soll für höchstens 50 Personen gestellt werden.
  • Im amtlichen Protokoll ist ein üblicher gleichzeitiger Betrieb mit ungefähr 20 bis 30 Personen und eine Obergrenze von 50 Personen festgehalten.
  • Die frühere Maximalberechnung mit 70 Personen ist nicht die beantragte Personenobergrenze.
  • Im Einreichplan ist trotzdem für jeden einzelnen Raum die vorgesehene Personenzahl einzutragen. Die Summe und der Betriebsablauf müssen die beantragte Obergrenze von 50 Personen einhalten.

2. Brandschutz und Abgrenzung zur Nachbarhalle ​

Im Gespräch wurden zwei Bauteile getrennt betrachtet:

BauteilFestgehaltener StandAufgabe
Decke beziehungsweise Abgrenzung der Halle nach untenbildet laut Gespräch eine BrandabschnittsgrenzeHerr Gillesberger prüft den tatsächlichen Bestand und liefert Plan/Nachweis
Wand zur Nachbarhalleist derzeit keine BrandabschnittsgrenzeHerr Gillesberger prüft, welche Ertüchtigung und welcher Nachweis notwendig sind

Die endgültige Feuerwiderstandsklasse wird nicht aus diesem Gesprächsprotokoll abgeleitet. Sie muss nach der Prüfung einheitlich im Einreichplan und in den Detailangaben zu Wänden, Decken, Türen und Durchdringungen enthalten sein.

3. Türen, Fluchtwege und Notöffnung ​

  • Die Ausgangstür der Halle muss in Fluchtrichtung aufgehen, wenn dies für die eingereichte Belegung erforderlich ist.
  • Im Gespräch wurde dies besonders für Räume mit mehr als 15 Personen hervorgehoben.
  • Voraussichtlich betrifft der notwendige Austausch nur die Ausgangstür der Halle.
  • Die Ausgangstür benötigt voraussichtlich den vorgeschriebenen Panikbeschlag/Panikriegel. Ausführung und Produkt sind mit Planer und Behörde festzulegen.
  • Alle Räume brauchen eine Notfallöffnung beziehungsweise Fluchttür, die sich im Notfall ohne Rätsellösung, Schlüssel, Software oder Hilfe des Personals öffnen lässt.
  • Dies gilt ausdrücklich auch für Räume innerhalb anderer Räume.
  • Der Einreichplan muss alle Türen, Öffnungsrichtungen, Fluchtweglängen und den Weg bis zum endgültigen Ausgang darstellen.

4. Beleuchtung und Elektro ​

  • In der gesamten Halle ist eine ausreichende Mindest-/Allgemeinbeleuchtung vorzusehen.
  • Für alle Fluchtwege ist Sicherheits- beziehungsweise Notbeleuchtung erforderlich.
  • Die Sicherheitsbeleuchtung ist nicht nur beim Hallenausgang, sondern durchgängig in den erschlossenen Räumen und Fluchtwegen zu planen.
  • Die konkrete Ausführung wird mit einem Elektrotechniker geplant und in den Einreichunterlagen beziehungsweise der späteren Ausführungsdokumentation festgehalten.

5. Barrierefreie Erschließung ​

  • Der Gang ist als Fluchtweg nach der maximal gleichzeitig flüchtenden Personenzahl zu dimensionieren und muss jedenfalls mindestens 1,5 m lichte Breite haben.
  • Ein barrierefreies WC ist erforderlich. Lage, Abmessungen, Bewegungsflächen, Ausstattung und der durchgängig barrierefreie Weg dorthin sind im Einreichplan festzulegen.
  • Der detaillierte Plan muss den durchgängigen Weg von Eingang und Empfang zu den vorgesehenen Kundenbereichen, Sanitäranlagen und Ausgängen zeigen.
  • Die Gangbreite allein weist die vollständige barrierefreie Gestaltung nicht nach.

6. Lüftung und Wärmepumpe ​

  • Ein Installateur erstellt ein Lüftungsprojekt für den vollständigen Hallenausbau.
  • Darin wird für jeden Raum anhand der vorgesehenen Personenzahl die notwendige Luftmenge berechnet.
  • Für Lüftung und Wärmepumpe sind die Datenblätter vorzulegen.
  • Die genaue Position der Innen- und Außengeräte sowie die Leitungs-, Luft- und Kondensatwege sind im Plan darzustellen.
  • Das Lüftungsprojekt muss auch die maßgeblichen dB-/Schallangaben der Geräte und Anlage enthalten.
  • Diese Angaben sind der BH bekanntzugeben.
  • Durchdringungen durch brandabschnittsbildende Bauteile müssen mit der Brandschutzplanung abgestimmt werden.

Die früheren überschlägigen Luftmengen für einen Drei-Raum-Start sind nicht mehr die Einreichgrundlage. Maßgeblich wird das Projekt des Installateurs für fünf Escape Rooms, Kinderraum, Nebenräume und maximal 50 Personen.

7. Sanitäranlagen ​

Für ein Ansuchen bis 50 Personen wurde folgende Ausführung empfohlen:

BereichPlanungsvorgabe aus dem Gespräch
Damenzwei WCs
Herrenein WC und ein Urinal
TrennungDamen- und Herren-WCs räumlich getrennt
Waschbeckengemeinsamer Waschbereich ist grundsätzlich denkbar
Personalein zusätzliches, nur für Mitarbeiter bestimmtes WC

Für das Mitarbeiter-WC kann eines der Kunden-WCs entsprechend gekennzeichnet, für Kunden gesperrt und nur dem Personal zugänglich gemacht werden. Die bisherige Annahme, die zwei vorhandenen WC-Kabinen könnten unverändert ausreichen, ist damit nicht mehr aktuell.

8. Personalbereich ​

  • Mitarbeiter benötigen einen abgetrennten Raum für Essen und Trinken.
  • Dafür ist die Küche vorgesehen.
  • Für das Personal sind Kleiderkästen/Spinde vorzusehen.
  • Küche, Spinde und Mitarbeiter-WC sind im Plan und in der Betriebsbeschreibung als solche zu kennzeichnen.

9. Erforderlicher Detailplan ​

Der bisherige Hallen- oder Blockplan reicht für die Einreichung nicht aus. Benötigt wird ein genauerer, maßstäblicher Plan mit zumindest:

  • allen fünf Escape Rooms und dem Kinderraum;
  • Kennzeichnung der zwei zur Eröffnung vollständig ausgebauten Escape Rooms;
  • Empfang, Gängen, Küche/Personalraum, Spinden, Lager/Technik und Sanitärbereichen;
  • allen Wänden und Decken samt Aufbau und erforderlicher brandschutztechnischer Kennzeichnung;
  • allen normalen Türen, Notfall-/Fluchttüren und Öffnungsrichtungen;
  • den Fluchtweglängen;
  • mindestens 1,5 m lichter Gangbreite auf der barrierefreien Route;
  • der maximalen Personenzahl in jedem Raum;
  • Sicherheits-/Notbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung;
  • Lüftungs- und Wärmepumpengeräten samt Positionen;
  • den notwendigen Leitungen, Durchdringungen und Wartungszugängen;
  • kotierten, farblich eindeutig lesbaren Grundrissen einschließlich Tür- und Fenstermaßen;
  • erforderlichen Schnitten;
  • Bauweise, Bestandsbauteilen, bestehenden Brandwänden und Brandabschnitten; und
  • Belichtungs-, Klarsicht- und Belüftungsflächen der Arbeitsplätze.

10. Flächenwidmung, Kataster, Freiflächen und Lage ​

Das amtliche Protokoll kennzeichnet folgende Umgebungs- und Bestandsunterlagen als jedenfalls erforderlich:

  • Flächenwidmungsplan;
  • Katasterplan;
  • Freiflächenplan mit Verkehrs- und Grünflächen, Parkplätzen, Lagerflächen sowie den zutreffenden Lärmschutz- und Versickerungsanlagen; und
  • Lageplan mit Grundgrenzen, Grenzen des Betriebsareals, Leitungen, Aufschließung und Baubestand.

Vermutlich kann ein vorhandener Lageplan der Werkstatt als Grundlage verwendet werden. Herr Gillesberger soll bestätigen:

  1. ob dieser Plan für Hall 2 und das aktuelle Ansuchen passt;
  2. ob er dem genehmigten Bestand entspricht; und
  3. welche aktuelle, unterschriftsfähige Fassung für die vier Einreichsätze verwendet werden soll.

11. Betriebsbeschreibung und Ansuchen ​

  • Laut Gesprächsnotizen wurden die Formulare für Betriebsbeschreibung und Ansuchen ausgegeben. Das amtliche Protokoll bestätigt die Aushändigung des Betriebsbeschreibungsformulars nicht durch ein Häkchen; die aktuelle Fassung ist daher vor Bearbeitung zu prüfen.
  • Die Betriebsbeschreibung muss jedenfalls die Betriebsabläufe, die künftig geplanten Betriebszeiten - nicht nur Kundenöffnungszeiten -, die häusliche beziehungsweise betriebliche Abwasserentsorgung, die Anzahl der Arbeitnehmer sowie Sozialräume, Sanitärbereiche, Garderoben und Arbeitsplatzbelichtung/-belüftung abdecken.
  • Die Beschreibung muss den vollständigen Endausbau und den kleineren Eröffnungsbetrieb klar voneinander unterscheiden.
  • Betriebsbeschreibung und Ansuchen müssen mit Plan, Personenzahlen, Betriebsablauf, Betriebszeiten, Personal, technischen Anlagen und Abfallkonzept übereinstimmen.

12. Abfallwirtschaftskonzept ​

Laut Auskunft genügt voraussichtlich eine einfache schriftliche Zusammenstellung:

  • welche Abfälle im laufenden Betrieb und bei Wartung anfallen;
  • wie Restmüll, Papier/Karton, Verpackungen, Glas und sonstige Stoffe getrennt werden;
  • wo sie bis zur Abholung gelagert werden;
  • wie und durch wen sie entsorgt werden; und
  • wie Batterien, Elektronik, Leuchtmittel oder andere besondere Abfälle behandelt werden.

Mengen sollen erst angegeben werden, wenn sie belastbar abschätzbar sind.

Aktueller Entwurf des Abfallwirtschaftskonzepts

13. Einreichung in vierfacher Ausfertigung ​

Die ausführlichen Gesprächsnotizen sehen vier identische Einreichsätze vor. Das amtliche Protokoll nennt jedenfalls folgende Inhalte; die endgültige Stückzahl und Form wird vor Abgabe nochmals mit der BH bestätigt:

  1. ausgefüllte Betriebsbeschreibung mit Abläufen, künftigen Betriebszeiten, Abwasser, Personal und Arbeitnehmerbereichen;
  2. Bauplan und Baubeschreibung mit kotierten Grundrissen, Tür-/Fenstermaßen, Schnitten, Bauweise, Brandschutz, Brandabschnitten, Fluchtwegen/-längen, Arbeitsplatzbelichtung/-belüftung und Baubestand;
  3. Flächenwidmungsplan, Katasterplan, Freiflächenplan und Lageplan;
  4. Detailprojekte für Heizung und Lüftung, einschließlich Raumluftberechnung und dB-Angaben;
  5. Datenblätter und Planpositionen von Lüftung und Wärmepumpe;
  6. Nachweis der barrierefreien Gestaltung einschließlich barrierefreiem WC;
  7. Abfallwirtschaftskonzept;
  8. Angaben zu Anzahl und Einrichtungen der Arbeitnehmer;
  9. ausgefülltes Ansuchen; und
  10. gegebenenfalls weitere, nach Prüfung der vollständigen Einreichung verlangte Unterlagen.

Maschinenaufstellungsplan, technische Maschinenunterlagen, Kälteanlage, schalltechnisches Projekt und Gastgewerbe-Unterlagen sind im amtlichen Kontrollblatt derzeit nicht angekreuzt. Das ist eine Momentaufnahme der vorgelegten Unterlagen, keine dauerhafte Befreiung. Bei geänderter Technik, Gastronomie, Effekten oder Emissionen muss der Umfang neu geprüft werden.

Vor dem Kopieren werden Versionsstand, Seitenzahl, Maßstab, Beilagenverzeichnis und Übereinstimmung aller vier Sätze geprüft.

14. Aufgabenliste ​

PrioritätAufgabeZuständig / anzufragenStatus
1Miet-/Bestandsfläche 325 m², 355,25 m² oder 375 m² verbindlich abgleichenHerr Gillesberger / Einreichplaneroffen - Quellenabweichung
2Konsenswerber/Betreiber, Verfahrensart und aktuelle Einreichformulare mit BH bestätigenBetreiber / Einreichplaner / BHoffen; Protokoll nennt Herr Renner statt GmbH
3Brandabschnitt nach unten und Wand zur Nachbarhalle prüfen/nachweisenHerr Gillesbergeroffen
4Flächenwidmungs-, Kataster-, Freiflächen- und verwendbaren Lageplan beschaffenHerr Gillesberger / Einreichplaneroffen
5Maßstäblichen Einreichplan für fünf Escape Rooms plus Kinderraum erstellenEinreichplaneroffen; Projektant im Protokoll noch leer
6Zwei fertige Eröffnungsräume und drei spätere Betriebsräume im Plan kennzeichnenEinreichplaner / Betreiberoffen
7Hallenausgangstür, Fluchtrichtung und Panikbeschlag planenEinreichplaner / Tür-Fachbetrieboffen
8Notfallöffnung aller Räume und Räume-in-Räumen planenEinreichplaner / Betreiberoffen
9Allgemein-, Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung planenElektrotechnikeroffen
10Lüftungsprojekt mit Luftmenge pro Raum, dB-Angaben und Gerätesituierung erstellenInstallateuroffen
11Datenblätter und Positionen für Lüftung/Wärmepumpe liefernInstallateuroffen
12WC-Umbau für Damen, Herren/Urinal, Mitarbeiter und barrierefreies WC planenSanitärplaner / Installateur / Einreichplaneroffen
13Küche als Personalraum und Spinde einplanenBetreiber / Einreichplaneroffen
14Aktuelle Formularfassung prüfen und Betriebsbeschreibung ausfüllenBetreiber / BHAushändigung nur in Gesprächsnotizen bestätigt
15Abfallwirtschaftskonzept verfassenBetreiberoffen
16Ansuchen für maximal 50 Personen ausfüllenBetreiberFormular vorhanden laut Gesprächsnotiz
17Vier vollständige, identische Einreichsätze erstellenBetreiber / Einreichplaneroffen; Stückzahl nochmals bestätigen

15. Zeitplanung und verbleibende Genehmigungstore ​

Die BH nannte als Erwartungswert ungefähr drei Monate ab Antragstellung bis zur Genehmigung. Dies ist ein Planungswert und keine garantierte Frist. Fehlende Unterlagen, Rückfragen, Gutachten oder Planänderungen können den Ablauf verlängern.

Der Anlagensprechtag selbst erlaubt weder Bau noch Betrieb. Vor der Eröffnung bleiben insbesondere erforderlich:

  • vollständige und widerspruchsfreie Einreichung;
  • formelle Genehmigung der BH samt Auflagen;
  • allenfalls notwendige schriftliche baurechtliche Bestätigung der Gemeinde;
  • fachgerechte Ausführung und Inbetriebnahme der sicherheitsrelevanten Anlagen; und
  • Nachweis, dass nur die genehmigten und fertiggestellten Bereiche betrieben werden.

Das amtliche Protokoll beschränkt die Auskunft ausdrücklich auf betriebsanlagenrechtliche Aspekte der GewO 1994. Andere erforderliche Verfahren oder Feststellungen müssen eigeninitiativ bei den zuständigen Stellen geklärt werden. Eine abschließende Beurteilung ist erst anhand der vollständigen Einreichung und in der Praxis gegebenenfalls erst nach einem Lokalaugenschein möglich; die amtliche Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.